Vermittlungsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Ferienhäusern

Sehr geehrte Kunden,

die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Ferienhausangebote, für die die CC-Villas GbR („CC-Villas“) als Vermittler für die Eigentümer der Ferienhäuser („Vermieter“) auftritt.

1. Abschluss des Vermittlungsvertrages

1.1 Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde CC-Villas den Abschluss des Vermittlungsvertrages auf der Basis der Beschreibung des Ferienhauses im Online-Katalog, der Allgemeinen Leistungsbeschreibung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) verbindlich an. Gleichzeitig stellt seine Anmeldung das Angebot auf Abschluss des Mietvertrages mit dem jeweiligen Vermieter des Ferienhauses dar. CC-Villas empfiehlt für die Anmeldung die Verwendung des Online-Buchungsformulars. Der Kunde hat die korrekte Personenzahl anzugeben, die das Ferienhaus belegt.

1.2 Der Vermittlungsvertrag mit CC-Villas kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch CC-Villas zustande, der vermittelte Vertrag durch die Annahme des Vermieters als Vertragspartner des Kunden, über die CC-Villas den Kunden mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger informiert. Der vermittelte Vertrag (Mietvertrag) wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter als Eigentümer des Ferienhauses geschlossen. Die Erbringung der Unterkunftsleistung obliegt nicht CC-Villas, sondern wird vom Vermieter des gebuchten Ferienhauses in eigener Verantwortung wahrgenommen. Der Kunde muss sich daher mit sämtlichen Ansprüchen wegen der Vermietung an ihn richten.

1.3 Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung und sämtliche Buchungsunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und CC-Villas auf etwaige Unrichtigkeiten (z. B. falsche persönliche Daten des Kunden) hinzuweisen.

2. Zahlungen, Zahlungsart

2.1 Sofern es keine gesonderten Zahlungsbedingungen des Vermieters gibt oder solche nicht Vertragsinhalt wurden, gilt, dass nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20 % Prozent des Gesamtbelegungspreises sofort fällig und innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen ist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit jeder Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto von CC-Villas. Die Anzahlung findet Anrechnung auf den Gesamtpreis. Die Restzahlung auf den Gesamtpreis ist sechs Wochen (42 Tage) vor Belegungsantritt fällig und zu leisten. Dies bedeutet, bei Buchungen innerhalb von weniger als sechs Wochen vor dem Belegungsantritt ist der zu zahlende Gesamtpreis unverzüglich zur Zahlung fällig. CC-Villas ist inkassobevollmächtigt für sämtliche Zahlungen an den Vermieter.

2.2 Der Kunde kann die Anzahlung und Zahlung auf den Restpreis per Überweisung leisten, wobei die Online-Überweisung empfohlen wird.

2.3 Werden fällige Zahlungen vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist CC-Villas berechtigt, von sämtlichen, mit dem Kunden geschlossenen Verträgen (Vermittlungsvertrag, Mietvertrag etc.), auch in Vertretung des Vermieters, zurückzutreten bzw. diese zu stornieren und den Kunden mit Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 6 zu belasten. CC-Villas ist auch insoweit inkassobevollmächtigt.

2.4 Die Höhe der zu leistenden Kaution ergibt sich aus der Ferienhausausschreibung und der Buchungsbestätigung und muss bei Ankunft im Ferienhaus sofort beim Vermieter zu dessen Sicherheit für etwaige Schäden am Ferienhaus hinterlegt werden. Sie wird nach Bestandsaufnahme vom Inventar in der Regel am letzten Tag vor der Abfahrt des Kunden zurückgezahlt. Sofern Gegenansprüche zu prüfen sind, wird die Kaution spätestens 14 Tage nach Abfahrt des Kunden zurückgezahlt. Nicht im Gesamtpreis enthaltene Kosten für Sonderwünsche des Kunden (Extra-Service des Vermieters) sind spätestens nach erfolgter Leistung oder auf Wunsch des Vermieters bei diesem in bar zu zahlen oder an ihn zu überweisen und werden nicht mit der Kaution verrechnet.

3. Zweck der Vermietung, Personenzahl, Mietdauer (An- und Abfahrt)

3.1 Die gemietete Ferienunterkunft darf nur zu Urlaubszwecken genutzt und mit der in der Buchungsbestätigung festgelegten Anzahl von Personen belegt werden. Im Fall einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. CC-Villas und der Vermieter können überzählige Personen aus dem Ferienhaus und vom Grundstück verweisen.

3.2 Das Mietverhältnis wird nur für die in der Buchungsbestätigung festgesetzte Dauer abgeschlossen. Bei vorzeitiger Ankunft hat der Mieter keinen Anspruch auf Überlassung des Ferienhauses.

3.3 Die An- und Anfahrtzeit ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Sofern in dieser nicht anders angegeben, findet die An- und Abfahrt am Samstag statt. Die Mietzeit beginnt am Samstag um 16 Uhr und endet am Samstag der nachfolgenden Woche um 10 Uhr. Bei vorzeitiger Abfahrt oder späterer Ankunft erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teilbetrages. Eine Verspätung der Ankunft hat der Mieter in jedem Fall anzuzeigen. Bei verspäteter Ankunft hat der Mieter keinen Anspruch auf Überlassung des Ferienhauses nach der in der Buchungsbestätigung oder in dieser Ziffer angegebenen Zeit an diesem Tag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mieters bleibt unberührt. Das Mietobjekt ist am Abfahrtstag bis spätestens 10 Uhr in ordnungsgemäßem und besenreinem Zustand mit entsorgtem Müll zu übergeben.

4. Behandlung des Mietobjekts durch den Kunden, Haustiere, Mülltrennung

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, das gemietete Ferienhaus pfleglich und schonend zu behandeln und stets ausreichend zu lüften. Der Kunde ist für von ihm schuldhaft verursachte Schäden des Grundstückes, des Hauses oder des Inventars als Mieter gesetzlich haftbar. Er hat selbst seinen Haftpflichtversicherungsschutz im Ausland zu überprüfen und weist eine solche dem Vermieter auf Anfrage nach. Der Kunde sollte als Mieter bei Ankunft das Ferienhaus auf Schäden überprüfen und diese sofort zur Anzeige bringen. Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

4.2 Eine Untervermietung des Ferienhauses durch den Kunden ist nicht gestattet.

4.3 Die Mitnahme von Haustieren (gut erzogen, haus- und gartenrein) in das Ferienhaus ist nur erlaubt, wenn dies in der Objektbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen ist, das Tier vom Kunden bei Anmeldung angegeben und in der Buchungsbestätigung von CC-Villas bestätigt wurde. Der Kunde hat in seiner Anmeldung eine genaue Bezeichnung des Haustieres zu geben, das mitgebracht werden soll (Art des Tieres, Anzahl, Größe, Alter). CC-Villas und der Vermieter behalten sich stets vor, ein Haustier im Einzelfall zur Mitnahme nicht zuzulassen, abhängig von der konkreten Beschaffenheit des Tieres (dies gilt nicht für Kleintiere). Schlafzimmer dürfen von Tieren nicht betreten, Sofas und Sitzmöbel sowie der Pool von Tieren nicht genutzt werden.

4.4 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Ausführung der Mülltrennung und die Entsorgung von Müll. Er muss die in Italien örtlich vorgeschriebene Mülltrennung unbedingt einhalten. Die Nichteinhaltung der Mülltrennung kann zu kommunalen Strafen und zu erheblichen Kosten führen.

4.5 Bei Belegungsende hat der Kunde den Müll ordnungsgemäß und bei vorhandenen Mülltrennungsvorschriften diesen gemäß derselben zu entsorgen und das Ferienhaus zum vorgegebenen Zeitpunkt (siehe auch Ziffer 3.3) in ordnungsgemäßem, besenreinem Zustand zu übergeben.

5. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

CC-Villas und der Vermieter des Ferienhauses behalten sich vor, nach Vertragsschluss die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn diese Vereinbarung der Änderung oder die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde.

6. Rücktritt des Kunden

Ob der Kunde vom Mietvertrag zurücktreten kann und zu welchen Rücktritts- und Stornierungsbedingungen, richtet sich nach dem von ihm gewählten Angebot:

6.1 Der Kunde hat ein Angebot zu einem vom Vermieter und CC-Villas ausgewiesenen, reduzierten Preis gebucht (z. B. Last-Minute-Angebot oder ein als non refundable markiertes Angebot). Der Kunde hat kein ausdrücklich vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht und kann vor Beginn des Aufenthaltes im Ferienhaus von der Mietung nicht zurücktreten. Der volle Mietpreis ist daher, unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts des Kunden, von ihm zu entrichten und eine Rückerstattung findet nicht statt. Gesetzliche Rücktrittsrechte sind von dieser Bestimmung nicht berührt.

6.2 Der Kunde hat kein Angebot nach Ziff. 6.1 gebucht und kann jederzeit vor Beginn seines Aufenthaltes im Ferienhaus von der Mietung des Ferienhauses zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Vermieter zu erklären. Tritt der Kunde als Mieter des Ferienhauses vom Vertrag zurück, so hat der Vermieter Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung. Rücktrittsentschädigungen sind nach Inrechnungstellung sofort zur Zahlung fällig. Sofern es keine gesonderten Rücktrittsbedingungen des Vermieters gibt oder solche nicht Vertragsinhalt wurden, kann der Vermieter wie folgt eine Entschädigung pauschalisiert in Prozent des Gesamtpreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, verlangen:
- bis zum 61. Tag vor Belegungsbeginn: 30 %
- vom 60. bis zum 46. Tag vor Belegungsbeginn: 50 %
- vom 45. bis zum 26. Tag vor Belegungsbeginn: 70 %
- vom 25.Tag bis zum 11. Tag vor Belegungsbeginn: 80 %
- ab dem 10. Tag vor Belegungsbeginn: 90 %
Es ist dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass CC-Villas oder dem Vermieter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweils angewandten Pauschalen entstanden ist.

7. Kündigung durch Vermieter wegen Verhaltens des Kunden

Der Vermieter kann die Nutzung des Ferienhauses bei Überbelegung außerordentlich kündigen oder die überzähligen Personen ausweisen. Der Vermieter kann den Vertrag nach Belegungsbeginn auch kündigen, wenn ein Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung des Eigentümers oder eines örtlichen Beauftragten nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder mitfahrender Kunde sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, etwa eine Überbelegung der Wohnung fortgesetzt wird, oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt durch den Kunden erheblich beschädigt wird. Bei Gefahr im Verzug ist der Vermieter berechtigt, das Ferienhaus zu betreten und erste Gefahr abwehrende Maßnahme zu ergreifen. CC-Villas ist berechtigt, Abmahnungen und Kündigungen in Vertretung des Vermieters auszusprechen.

8. Anzeigepflichten des Kunden

Der Kunde hat bei Ankunft im Ferienhaus vorhandene oder während der Belegungszeit auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter vor Ort und ebenso gegenüber CC-Villas unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und um Abhilfe zu ersuchen. Der konkret zuständige Ansprechpartner vor Ort sowie dessen Telefonnummer ergibt sich aus den Belegungsunterlagen. Unterlässt der Kunde die gebotene Anzeige eines Mangels vor Ort und konnte der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen, ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte auf Minderung oder Schadensersatz gegenüber dem Vermieter geltend zu machen

9. Haftung von CC-Villas, Haftungsbeschränkung

9.1 CC-Villas übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der Unterkunftsleistungen im Ferienhaus. Hierfür haftet der Vermieter als Vertragspartner des Kunden.

9.2 CC-Villas haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung und Beratung des Kunden. Die Angaben über das vermittelte Ferienhaus beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Eigentümer und Vermieter gegenüber CC-Villas, die CC-Villas übernimmt, und stellen somit keine eigene Zusicherung von CC-Villas gegenüber dem Kunden dar.

9.3 CC-Villas haftet als Vermittler von Einzelleistungen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CC-Villas nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen CC-Villas ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CC-Villas. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

10. Pass- und Visabestimmungen

Jeder Kunde ist für die Einhaltung aller für seine Anfahrt wichtigen Vorschriften (Pass- und Visabestimmungen, Devisenvorschriften, Zollbestimmungen) selbst verantwortlich. Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die An- und Abfahrt und den Ferienhausaufenthalt eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Für die Ein- und Ausreise nach / von Italien genügt ein deutscher gültiger Personalausweis. Kunden mit ausländischer Staatsangehörigkeit werden gebeten, sich an die für sie zuständige Botschaft oder das für sie zuständige Konsulat zu wenden.

11. Datenschutz

11.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert CC-Villas den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. CC-Villas hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vermittlungs- oder dem Mietvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Mieters auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Mieter das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse office(at)cc-villas.com mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder CC-Villas unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

11.2 Mit einer Nachricht an office(at)cc-villas.com kann der Mieter auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

12. Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

12.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages und umgekehrt.

12.2 Auf den Vermittlungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12.3 Der Kunde kann CC-Villas an ihrem Geschäftssitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von CC-Villas vereinbart.

12.4 Hinweise: Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/findet.

Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle: CC-Villas nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, hieran teilzunehmen.

Vermittler:

CC-Villas GbR
Monika Olboeter & Christina Olboeter-Zorn, Mendener Straße 63, 53757 Sankt Augustin
Tel.: +49 (0) 2241 84 678 01 - Email: office(at)cc-villas.com - Internet: cc-villas.com
USt-ID: DE246930985
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Vermittlung von Einzelleistungen / Ferienhausmietverträge
Haftpflichtversicherung: bei der TAS (Touristik-Assekuranz-Service), Emil-von-Behring-Straße 2, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: +49 (0)69 605080
Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung: siehe 12.2.
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