Sollten Sie eine bestimmte Information hier nicht finden, wenden Sie sich bitte an das für Ihr Land zuständige Konsulat oder an die Botschaft.
Wir bemühen uns, die folgende Liste auf dem Laufenden zu halten, dennoch können wir keine Gewähr für gemachte Änderungen, Vollständigkeit oder Irrtümer übernehmen.


Feiertage

Allgemeine Feiertage in Italien sind:
1. Januar NeujahrstagI
6. Januar Hl. drei Könige;
Ostermontag
25. April Tag der Befreiung;
1. Mai Tag der Arbeit;
15. August Ferragosto/ Mariä Himmelfahrt;
1. November Allerheiligen;
8. Dezember
25. und 26. Dezember Weihnachten und St. Stephan

Die oben genannten Feiertage gelten in ganz Italien (nationale); lokale Feiertage sind nicht aufgeführt.


Haustier

Nach unseren Erfahrungen für die Einreise nach Italien:

Gültige Tollwutimpfung  - als Faustregel: mindestens 20 Tage vor Grenzübertritt und nicht älter als 11 Monate, jedoch immer abhängig vom Impfstoff, daher erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem Tierarzt.
Gesundheitszeugnis, einfaches, vom Tierarzt ausgestelltes, nicht älter als 30 Tage
Europaweit muss der EU Heimtierausweis mitgeführt werden, diesen erhalten Sie nur beim Tierarzt, dazu muss das Haustier auch gechippt oder tätowiert sein.
Für das Haustier ist sein Halter in vollem Umfang haftbar. Das Haustier sollte  auch bei Autofahrten gesichert sein. 
Einreisebestimmungen für Haustiere können sich unter Umständen auch kurzfristig ändern. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, sollten Sie die Botschaft oder das Konsulat (des jeweiligen Landes) kontaktieren.
Leine (nicht länger als 1,5m) und Maulkorb sind immer mitzuführen. 

 

Verkehr/Auto
Aktuelle Meldungen über ein Verbot von Winterreifen/M+S-Reifen im Sommer 2014 in Italien stiften einige Verwirrung.
Fest steht jedoch folgendes: von solchen Verboten sind ausgenommen Reifen mit den Geschwindigkeitskennzeichnungen oberhalb Q, also Reifen zugelassen für Geschwindigkeiten von mehr also 160 km/h. Wichtig ist nur, dass der gefahrene Reifen eine Kodierung hat, die der Eintragung im KfzSchein entspricht oder höher als diese ist.
Kinderausweis Im gesamten europäischen Bereich, also nicht nur im Bereich des Schengener Abkommens, gelten Kinderausweise nicht mehr als ausreichende Dokumente für einen Grenzübertritt. Auch entsprechende Einträge in den Pässen der Eltern sind nicht mehr ausreichend. Kinder jeden Alters benötigen daher einen selbstständigen Ausweis/Pass.
Knöllchen ohne Grenzen (siehe auch CC-Villas'Blog https://cc-villas.com/strafzettel-als-urlaubsmitbringsel/) - Von Italien wird das Eintreiben von Geldbußen schon jetzt praktiziert, also deutlich vor dem Inkrafttreten der bilateralen/EU-Bestimmung zum 01.10.2010. Es lohnt sich, auch im Ausland vorschriftsmäßig zu fahren!
Es ist eine Warnweste (Signaljacke) seit April 2004 im Fahrzeug mitzuführen (für den Fall einer Panne auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand, muss sie getragen werden). Sie sollte das Prüfzeichen EN 471 tragen. Es droht sonst ein Bußgeld!
Seit 2003 muß auf den italienischen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften und auf den Autobahnen auch am Tage mit Abblendlicht gefahren werden.
Wer ohne die vorgeschriebene Beleuchtung fährt kann mit einem Bußgeld verwarnt werden.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge unter 3,5 t:
Autobahn 130 - bei Nebel, Regen oder Schnee 110 km/h
Schnellstraße 110 - bei Nebel, Regen oder Schnee 90 km/h
außerhalb geschlossener Ortschaften 90 km/h
innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h
Bei dreispurigen Autobahnen, wenn ausdrücklich per Verkehrsschild erlaubt, bis 150 km/h 
Es besteht auch in Italien die uneingeschränkte Anschnallpflicht sowie Helmpflicht für Motorradfahrer;
Die Promillegrenze liegt bei 0;
Telefonieren ist auch in Italien während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung verboten;Tankstellen sind auf den Autobahnen rund um die Uhr geöffnet, in den Ortschaften sind die Öffnungszeiten (bis auf wenige Ausnahmen, die 24 Stunden geöffnet haben) werktags vormittags bis 12:30 Uhr und am Nachmittag von 15:30/16:00 bis 19:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen haben, außer auf den Autobahnen, nur sehr wenige Tankstellen geöffnet.
Es ist allerdings auch verboten, einen Reservekanister mit sich zu führen.


Konsulate und Botschaften Deutsche Konsulate: Florenz, Lungarno Vespucci 30, Tel.: 0 55 / 29 47 22
Arezzo, Corso Italia 205, Tel.: 05 75 / 2 22 25
Livorno, Piazza Cavour 12, Tel.: 0586 84 62 86.
Österreichische Botschaft: Rom, Viale Liegi 32, Tel.: 06 / 8 55 29 66
Schweizer Konsulat: Florenz, Piazzale Galileo 5, Tel.: 0 55 / 22 24 31


Notrufe Carabinieri: 112 Notarzt, Rettungswagen und Polizei: 113 Feuerwehr (Vigili del fuoco): 115 Pannenhilfe: 116


Rauchen In allen öffentlichen Gebäuden, dazu gehören auch Bars, Restaurants usw. ist das Rauchen strengsten Verboten


Post und Telefon
Post: Briefmarken (Francobolli) sind auf den Postämtern, in Tabacchi-Geschäften ( mit großem "T" gekennzeichnet) und auch im Zeitschriften-/Postkartenhandel erhältlich; Postkarten (Briefmarken immer auch gleich mitkaufen) brauchen manchmal bis zu zwei Wochen bis sie an ihrem Bestimmungsort ankommen, Briefe meist ein paar Tage mit "Posta Priorita".
Telefon: In Italien muß auch innerhalb einer Ortschaft die Ortskennziffer vorgewählt werden; vom Ausland muß die "0" der Ortskennziffer mitgewählt werden; die "0" bei Mobilfunknummern wird sowohl vom Ausland als auch im Inland nicht mehr mitgewählt; dies gilt allerdings nur für italienische Mobilfunknummern.


Strom Die Spannung beträgt normalerweise 220 Volt. Schukostecker sind nicht verwendbar, oft passen nicht einmal die sogenannten Eurostecker. Adapter können Sie aber in jedem gut sortierten Supermarkt kaufen.


Einkaufen Die Ladenschlußgesetze sind in Italien nicht so streng wie in Deutschland. Man kann in den großen Einkaufszentren bis abends um 21:30 und teilweise sogar sonntags einkaufen; Die meisten großen Supermärkte akzeptieren EURO-, VISA- und EC-Karten. Wichtig! Bei jedem Einkauf (auch Bars usw.) den Kassenbon mitnehmen, die Polizei könnte kontrollieren.